Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung stimmt der Ortsgemeinderat, dem Entwurf zur Fusionsvereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll, welcher diesem Beschluss als Anlage beigefügt ist, zu.

 


Sachverhalt:

 

Nachdem das Landesgesetz über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Obere Kyll und Hillesheim, das eine Eingliederung der VG Obere Kyll in Teilen nach Prüm bzw. in die neue VG Gerolstein / Hillesheim vorsieht, im Landtag eingebracht worden ist und an den Innenausschuss verwiesen wurde, hat sich folgende Situation ergeben:

 

Der wissenschaftliche Dienst des Landtages hat im Auftrag der Landesregierung das Landesgesetz nochmals auf die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit hin überprüft. Dieses Gutachten kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass es – wegen der angedachten landkreisübergreifenden Fusion - möglicherweise verfassungswidrig ist. Auf Grund dieses Gutachtens wurde, u. a. auf Initiative der Mitglieder des Landtages aus dem Vulkaneifelkreis, nochmals angeregt, doch noch einmal zu versuchen, eine landkreisinterne Lösung zu finden. Sofern sich die Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll auf eine Fusion verständigen könnten, wurde eine Zuwendung i. H. v. 4 Mio. € in Aussicht gestellt.

 

Der Verbandsgemeinderat hatte sich ausführlich am 06.07.2017 mit der Angelegenheit beschäftigt und beschlossen, erneut Fusionsverhandlungen mit den Verbandsgemeinden Gerolstein und Hillesheim zu führen. In den letzten Monaten haben auf verschiedenen Ebenen Gespräche und Verhandlungen stattgefunden, welche am 27.09.2017 erfolgreich mit einem Entwurf einer Fusionsvereinbarung abgeschlossen wurden.

 

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 12.10.2017 hat der Verbandsgemeinderat dieser Fusionsvereinbarung zugestimmt. Auch die Verbandsgemeinderäte in Gerolstein und Hillesheim haben dieser Vereinbarung in ihren Sitzungen am 05.10. bzw. 16.10.2017 zugestimmt. Der Entwurf dieser Vereinbarung liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. Diese Fusionsvereinbarung baut auf der bisherigen Vereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden Gerolstein und Hillesheim auf und wurde entsprechend um die Wünsche und Belange der Verbandsgemeinde Obere Kyll erweitert.

 

In Analogie zum Grundsätzegesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform ist eine Fusion von Verbandsgemeinden freiwillig, wenn die Räte der Gebietskörperschaften, aber auch die Mehrheit der Ortsgemeinden, in denen auch die Mehrheit der Einwohner leben, dieser Fusionsvereinbarung ebenfalls zustimmen. Aus diesem Grunde ist es notwendig, über die nun vorliegende Fusionsvereinbarung zu beraten und eine Entscheidung herbeizuführen.

 

Im Rahmen der Sitzung wurde diese Vereinbarung in den Grundzügen erläutert. Vor allem die finanziellen Auswirkungen wurden eingehend im Rahmen der Sitzung dargestellt.