Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach ausführlicher Beratung empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

Ø  Produkt Feldwege 5559, Seite 89

EH13 – Ansatzerhöhung um 4.000 €

 

Ø  Produkt Bauleitplanung 5111, Site 61

EH18 – Ansatzerhöhung um 5.000 € auf 7.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 4 Absatz 2, Buchstabe b) der Hauptsatzung obliegt dem Ausschuss die Vorberatung der Haushaltsansätze für die in seine Zuständigkeit fallenden Produkte.

 

Dies sind folgende:

- Öffentlichkeitsarbeit

- Gremien

- Wahlen

- Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen

- Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

Da dem Ausschuss zudem die Beachtung der Satzung „generationengerechte Finanzen“ obliegt, wurde den Ausschussmitgliedern der vollständige Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 zur Verfügung gestellt.

 

Nach dem derzeitigen Planungsstand (27.10.2017) stellt sich der Haushalt 2018 in seinen Eckwerten wie folgt dar:

 

a) Ergebnishaushalt = Jahresüberschuss in Höhe von 123.349 €.

 

b) Finanzhaushalt = Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- u. Auszahlungen =

218.647 €, sodass die ordentlichen Tilgungen in Höhe von 125.100 € finanziert sind.

 

Die Mindesttilgung nach dem KEF-Vertrag in Höhe von 70.899 € gelingt ebenfalls. Der positive Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 18.700 € führt, gemeinsam mit dem vorstehend erwähnten positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- u. Auszahlungen, zu einem Finanzüberschuss von 237.347 €. Dieser ermöglicht – neben der bereits erwähnten Finanzierung der ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten - die Rückführung der Liquiditätskreditverschuldung im Betrag von insgesamt 112.247 €. Dieser Betrag beinhaltet auch die Mindesttilgung nach dem KEF-RP.

 

c) Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investitionskrediten =

Neuaufnahmen von Investitionskrediten sind nicht geplant.

 

d) Investitionsmaßnahmen

Folgende Maßnahmen sind eingestellt:

 

 

Finanziert sind diese Auszahlungen durch Zuwendungen (Projekt „Obere Kyll – natürlich gut“) sowie durch Grundstücksverkaufserlöse und Friedhofsentgelte (Einzahlungen aus Investitionstätigkeit).

 

e) Steuersätze

Die Steuersätze werden nicht verändert.