Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt den Entwurf der 2. Änderungsatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Reuth als Satzung und bildet damit zusätzlich einen Rechnungsprüfungsausschuss.

 


Sachverhalt:

 

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Reuth ist am 02.07.2014 neu beschlossen worden. Nach § 2 Abs. 1 dieser Hauptsatzung hat der Ortsgemeinderat bisher lediglich einen Wald- und Wegeausschuss gebildet.

 

Nach § 110 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) soll der Gemeinderat auch einen Rechnungsprüfungsausschuss bilden. Von diesem Grundsatz können Ortsgemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern absehen, wovon die Ortsgemeinde Reuth bisher Gebrauch gemacht hat.

 

Durch diese 2. Änderung der Hauptsatzung soll zukünftig entsprechend der Regelung in § 110 GemO zusätzlich ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Die Aufgabe des neu gebildeten Ausschusses, liegt in der Überprüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses der Ortsgemeinde Reuth.

 

Ein entsprechender Entwurf der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Reuth ist als Anlage beigefügt.