Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2015 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs fest.

 

Außerdem erteilt der Ortsgemeinderat dem Ortsbürgermeister und der I. Beigeordneten, sowie der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Obere Kyll sowie der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

OB Hansen, Annemie Keils, I. Beigeordnete

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 114 GemO beschließt der Ortsgemeinderat über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Entlastungserteilung.

 

Da der Ortsbürgermeister und die I. Beigeordnete an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen dürfen, übernimmt das dienstälteste Mitglied Gerhard Dichter, den Vorsitz.

 

In seiner Sitzung am 20.09.2017 hat der Ortsgemeinderat die Jahresrechnung 2015 geprüft und ist ausweislich des Prüfberichtes zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Beanstandungen gibt.

Da es keine Beanstandungen gab, hat der Ortsbürgermeister auf eine Stellungnahme zu diesem Prüfbericht verzichtet.

 

Der Jahresabschluss 2015 sowie der Prüfbericht 2015 sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.