Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Feusdorf die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf den Aachen“ aufzustellen und billigt gleichzeitig den in der heutigen Sitzung vorgestellten Planentwurf nebst Begründung.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Böffgen, Waldshut-Tiengen, gemäß dem Angebot vom 22.10.2017 beauftragt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss entsprechend bekannt zu geben und anschließend die Behördenbeteiligung und Offenlage nach §§ 3 und 4 BauGB vorzunehmen.


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Feusdorf beabsichtigt, die verkehrliche Erschließung des Ferienhausgebietes „Auf den Aachen“ durch den Ausbau der Straße „Waldfrieden“  (Parzelle Flur 2, Flurstück 84/4) zu komplettieren. Um eine fehlende Wendemöglichkeit aktuellen Standards herzustellen, ist ein geringfügiger Grunderwerb auf Seiten der Parzelle Flur 2, Flurstück 12/1 erforderlich.

Aus der Überplanung von Flächen entsteht ein Eingriffs- und Ausgleichsdefizit für die Versiegelung des Bodens, welcher durch die Überführung einer Baufläche in eine Grünfläche aufgefangen wird.

Der aus dem Jahre 1968 stammende und bereits mehrfach geänderte Bebauungsplan soll insoweit aufgehoben werden, als dass sich lediglich die künftigen Festsetzungen zu Grün- und Verkehrsflächen ändern.

Durch das Planungsbüro Böffgen, Waldshut-Tiengen, wurde bereits ein Planentwurf erarbeitet, welcher dem Rat in seiner heutigen Sitzung sehr ausführlich vorgestellt wurde.