Sitzung: 16.10.2017 Forst- und Jagdausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB1-1717/2017/14-218
Beschluss:
Nach ausführlicher Befassung mit den jeweiligen Produkten beschließt der Ausschuss zu den Haushaltsansätzen der jeweiligen Produkte wie folgt:
Die Ansätze werden bei den nachfolgenden Produkten wie folgt geändert:
Beim
Produkt Eigenjagdbezirk: 1.000 € zur Verbesserung jagdlicher Infrastruktur
aufnehmen.
Gleichzeitig beschließt der Ausschuss den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2018
in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.
Hinsichtlich des
Brennholzes
gilt
folgende Regelung:
Ø Laubholz, an den Weg gerückt
für Haushalte Stadtkyll/Schönfeld für 50 €/fm
Ø max. 30 fm je Haushalt
Ø Vermarktung nur für den privaten
Gebrauch
Ø Kein Verkauf an Auswärtige
Die Brennholzpreise werden nicht verändert
Sachverhalt:
Nach § 4 Absatz 2, Buchstabe b) der Hauptsatzung obliegt dem Ausschuss die Vorberatung der Haushaltsansätze für die in seine Zuständigkeit fallenden Produkte.
Dies sind folgende:
- Gemeindewald,
- Jagdgenossenschaft Stadtkyll I,
- Jagdgenossenschaft Stadtkyll II (Schönfeld),
- Eigenjagdbezirke der Ortsgemeinde,
-Gebäudemanagement mit den Kostenstellen Lager Waldarbeiter Forstrevier Stadtkyll und Waldarbeiterschutzhütte mit Anbau Forstrevier Stadtkyll.
Zur Vorbereitung der Vorberatung wurden den Ausschussmitgliedern die beigefügten Haushaltsplanunterlagen 2018 für die o. a. Produkte (Ergebnishaushalt) und Übersichten (Saldo nach Sachkonten) über den aktuellen Haushaltsvollzug 2017 bei diesen Produkten, zur Verfügung gestellt.
Die Eckpunkte des Gesamthaushalts stehen zurzeit noch nicht fest, da die Haushaltsansätze für die übrigen Produkte erst im Laufe des Oktobers abschließend geplant werden können.