Beschluss: keine Abstimmung

Vorsitzender Harald Schmitz teilte dem Ausschuss folgendes mit:

 

Entwicklung durch Eigenbewirtschaftung im Eigenjagdbezirk II bzw. in den Pirschbezirken I . u. II. seit der letzten Ausschusssitzung

 

Jagdleiter Guido Pfeil berichtete:

 

Ø   Wildbestandsentwicklung

o   Rehwild: Positiv, hoher gleichbleibender Abschuss, mit sehr niedrigen Schäden

o   Rotwild: Neutral, hoher Abschuss, jedoch permanenter Zuzug aus Raum Steffeln hohes Schadensgefährdungspotential, zurzeit geringe Schäden hoher Jagddruck führt zur Verlagerung der Einstände in Nachbarjagdbezirke (Staat und Stadtkyll GJ II).

 

Nachbarjagdbezirke müssen dringend die Abschüsse erhöhen. Die Rotwildbestände sollen in den nächsten drei Jahren um 50% reduziert werden. Beschluss Steffeln 16.06.17 Versammlung UJB, OJB , Pächter  Eigentümer und Genossen der MAP Reviere. Ergebnisprotokoll 16.06.17 wird vorgelesen.

 

Insgesamt eine sehr positive Entwicklung im räumlichen Bereich der Eigenjagdbewirtschaftung  die für eine Fortführung der Eigenbewirtschaftung mit Pirschbezirken spricht.

 

Ø   Abschusszahlen

o  Jagdjahr 2016/2017

4 SW, 24 Rehe, 7 Rotwild

Abschüsse wahrscheinlich am Ende des Jagdjahres über Soll

 

o  Jagdjahr 2017/2018 bis heute

1 SW, 17 Rehe, 2 Rotwild

Abschüsse nicht im Soll. Beim Rotwild wird die Erfüllung des MAP im Jagdjahr 2017/2018 Soll (12 Stück) schwer möglich sein.

 

Begründung: Lernverhalten Rotwild (Meidung des Jagdreviers) und zu geringer Jagddruck der Nachbarn. Nichtteilnahme an der Bewegungsjagd wegen ungeklärten Verfahren bezüglich des Wildunfall während der Drückjagd am 10.12.16 Gemeinschaftsansitze als Ersatz.

Hier sind die Erfolgsaussichten jedoch deutlich geringer.

 

Einnahmen :      6.340 € brutto

Ausgaben:         keine

 

Festsetzung eines jährlichen Budgets für die Verbesserung der jagdlichen

Infrastruktur (Schneisen, Materialien etc. ) in Höhe von 1.000 €

 

Ø   Gemeinsame Drückjagd

Bis zu einer Klärung im Verfahren "Wildunfall" keine Teilnahme an Drückjagden.

 

Ø   Sonstiges

Im nächsten Jahr steht die Verpachtung GJ II Stadtkyll (Makiol) an.

Diskussion  Vertragsgestaltung (Verlängerung bei komplett neuer Vertragsgestaltung, Neuverpachtung mit neuem Pächter, Eigenbewirtschaftung mit Pirschbezirke ähnlich EJB2, Wildschadensregelung etc.) Vorbereitung einer Stellungnahme der Gemeinde.

 

Termin: Jagdgenossenschaftsversammlung im Frühjahr zum Jagdjahr 2018/2019.

 

Entwicklung der Wildschäden in den einzelnen Jagdbezirken

 

Die Schäden am Gemeindewald werden jeweils zum 30.04. und zum 30.09. festgestellt. Die Winterschäden, die bis zum 30.04. eines jeden Jahres festgestellt werden sind in der Regel deutlich höher wie die Sommerschäden die zum 30.09. aufgenommen werden.

 

Die festgestellten Schäden am Gemeindewald beliefen sich in den einzelnen Jagdbezirken zum 30.04.2017 und zum 30.09.2017 wie folgt:

 

30.04.17           30.09.17

EJ I (Prof. Dr. W. Görg)                                             584 €               99 €

 

EJ II (Eigenbewirtschaftung seit 01.11.2014)             505 €               255 €

 

GJ Stadtkyll I PB I (B. v. Avesaath)                           382 €               92 €

 

GJ Stadtkyll I PB II (A. Makiol)                                  224 €               145 €

 

GJ Stadtkyll II Schönfeld (Hünemeyer/Szombathy) 1.142 €            270 €

 

Abschließend kann ich von meiner Seite aus sagen, dass die Schäden langsam zurückgehen, was sicherlich auf die geführten Gespräche mit den Jagdpächtern zurück zu führen ist.