Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die beigefügte Eilentscheidung zur Kenntnis.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Investitionskosten in Höhe von bis zu 10.000 €.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 


Sachverhalt:

 

Am Donnerstag, 31. August 2017, fand eine Lenkungsgruppensitzung für den Breitbandausbau im Vulkaneifelkreis bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel statt.

 

Im Rahmen der Breitbandplanungen haben sich nun weitere Fördermöglichkeiten ergeben, sodass nunmehr auch die unterversorgten Schulen im Vulkaneifelkreis eine entsprechende Förderung für die Anbindung mit einem Glasfaseranschluss erhalten können. Die vorab ermittelten Kosten wurden vom TÜV-Rheinland entsprechend mitgeteilt und werden für den Ausbau der Schulen in der Verbandsgemeinde Obere Kyll etwa 7.800 € betragen.

 

Da bis zum 15.09.2017 ein Förderantrag von Seiten des TÜV-Rheinland gestellt werden musste und der ermittelte Kostenrahmen die verfügbaren Mittel der Bürgermeisterin gemäß Geschäftsordnung der Verbandsgemeinde Obere Kyll übersteigt, wurde am 05.09.2017 eine Eilentscheidung von Seiten der Bürgermeisterin und den Beigeordneten gefasst, die hiermit dem zuständigen Ausschuss bekannt gegeben wird.