Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Dorfplatz und Kreisstraße 54“ und der damit verbundenen Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Stein Flur 4“ aufzunehmen.

 

Mit der Erarbeitung der Aufhebungssatzung und der Vornahme des Aufhebungsverfahrens wird das Planungsbüro Böffgen, Waldshut-Tiengen, auf der Grundlage des Angebotes vom 03.08.2017 beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss für die Aufstellung der Aufhebungssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung des Aufhebungsverfahrens erfolgt über Verkaufserlöse aus dem Verkauf der Gemeindeparzelle Flur 4, Flurstück 74/7.

 


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Gönnersdorf hatte am 13.04.1991 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfplatz und Kreisstraße Nr. 54“ beschlossen, welcher am 30.10.1998 in Kraft getreten ist.

 

Ziel dieses Bebauungsplanes war es, die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung der notwendigen innerörtlichen Straßenbaumaßnahme an der „Hauptstraße“ auf einer Länge von 267,94 m zu schaffen. Hierbei sollten Planungskriterien der Dorferneuerung und die Richtlinien für einen ortsgerechten Straßenausbau Berücksichtigung finden.

Während des Aufstellungsverfahrens stellte sich heraus, dass der Entwurf einen kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes „Am Steim Flur 4“ überlagert. Daher wurde gleichzeitig mit dem Aufstellungsverfahren „Dorfplatz und K 54“ auch die Festsetzungen im Überlagerungsbereich bei den Einmündungen der Gemeindestraße „Zum Tannenwald“ und „Sonnenberg“ des Bebauungsplanes „Am Stein Flur 4“ geändert.

 

Im derzeit geltenden Bebauungsplan „Dorfplatz und K 54“ sind öffentliche Grünflächen ausgewiesen, welche aktuell nicht bebaut werden dürfen. Seitens eines Anliegers besteht jedoch Kaufinteresse für die Parzelle Flur 4, Flurstück 74/7, welche lt. Bebauungsplan teilweise als Grünfläche und lt. Flächennutzungsplan teilweise als Mischbaufläche ausgewiesen ist.

 

Um eine mögliche Bebauung der Parzelle zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan, der seinerzeit ausschließlich wegen dem Ausbau der Kreisstraße aufgestellt worden ist, geändert bzw. aufgehoben werden.

Nach Rücksprache mit dem LBM Gerolstein ist der Kreisstraßen-Ausbau vollständig abgeschlossen, so dass keine Notwendigkeit mehr für den Bestand des Bebauungsplanes besteht.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Bebauungsplan vollständig aufzuheben. Mit der Erarbeitung der Aufhebungssatzung und der Vornahme des Aufhebungsverfahrens soll das Planungsbüro Böffgen, Waldshut-Tiengen, auf der Grundlage des Angebotes vom 03.08.2017 beauftragt werden.