Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Rat stellt den Jahresabschluss 2013 in der vorgelegten Fassung fest.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

   23   Ja-Stimmen         0   Nein-Stimmen        0   Stimmenthaltungen

 

 

Der Rat erteilt der Bürgermeisterin und den Beigeordneten, soweit sie die Bürgermeisterin vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Bürgermeisterin Diane Schmitz, Beigeordnete Melitta Gray

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene

 

Beigeordneter Heinzius übernahm bei der Erteilung der Entlastung den Vorsitz, da Bürgermeisterin Schmitz von der Beratung gem. § 22 GemO ausgeschlossen war-


Sachverhalt:

 

Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten, soweit diese die Bürgermeisterin vertreten haben.

 

Der Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

Diese Prüfung ist am 12.09.2017 erfolgt. Der Prüfbericht ist beigefügt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Gleichfalls ist der Jahresabschluss 2013 der Ratsvorlage beigefügt.