Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt den Entwurf der 1. Änderungsatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kerschenbach als Satzung und bildet damit zusätzlich einen Rechnungsprüfungsausschuss.

 


Sachverhalt:

 

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kerschenbach ist am 03.07.2014 neu beschlossen worden. Nach § 2 Abs. 1 dieser Hauptsatzung hat der Ortsgemeinderat bisher lediglich einen Haupt- und Finanzausschuss gebildet.

 

Nach § 110 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) soll der Gemeinderat auch einen Rechnungsprüfungsausschuss bilden. Von diesem Grundsatz können Ortsgemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern absehen, wovon die Ortsgemeinde Kerschenbach bisher Gebrauch gemacht hat.

 

Durch diese 1. Änderung der Hauptsatzung soll zukünftig entsprechend der Regelung in § 110 GemO zusätzlich ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Die Aufgabe des neu gebildeten Ausschusses, liegt in der Überprüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses der Ortsgemeinde Kerschenbach.

 

Ein entsprechender Entwurf der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kerschenbach ist als Anlage beigefügt.