Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Das Projekt „Obere Kyll – natürlich gut“ wurde dem Ortsgemeinderat heute eingehend durch Herrn Ostermann vorgestellt. Der Ortsgemeinderat stimmt diesen Maßnahmen zu.

Alle mit den Maßnahmen verbundenen Kosten werden zu 100 % von der Stiftung Natur und Umwelt RLP übernommen. Folgende Grundstücke sollen aufgenommen werden: Quellbereich Kalkerbach, Flur 6, Nr. 6, Flur 4, Nr. 44, Flur 4, Nr. 26 (Privatbesitz), wenn Ankauf durch Ortsgemeinde möglich.

 


Sachverhalt:

Für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes infolge der Errichtung von Windenergieanlagen auf den Gemarkungen Hallschlag, Kerschenbach, Ormont, Reuth, Scheid und Stadtkyll wurden seitens der Genehmigungsbehörde neben den Ausgleichsmaßnahmen auch Ersatzgeldzahlungen festgesetzt, die von der Stiftung Natur und Umwelt RLP in Mainz verwaltet werden.

 

Die Verbandsgemeinde Obere Kyll hat zusammen mit Herrn Dipl.-Ing. agr. Gerd Ostermann von der Bürogemeinschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie in Birgel und in Vorabstimmung mit den Ortsgemeinden einen Katalog von 25 Maßnahmen erarbeitet, welcher der Stiftung mittels Förderantrag über die Kreisverwaltung Vulkaneifel vorgelegt wurde.

 

Die Maßnahmen in Höhe von insgesamt 864.500 € sind von der Stiftung Natur und Umwelt mit Bescheid vom 13.07.2017 bewilligt worden. Die Abwicklung der einzelnen Projekte erfolgt künftig durch die Verbandsgemeinde aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Kreisverwaltung Vulkaneifel (Zuschussempfänger) und der Verbandsgemeinde Obere Kyll, namens und im Auftrag der Ortsgemeinden.

Die Maßnahmenkosten einschließlich Grunderwerb, Nebenkosten und späterer Folgemaßnahmen werden zu 100 % von der Stiftung übernommen.

 

Die fünf in der Ortsgemeinde Reuth geplanten Kompensationsmaßnahmen  wurden dem Ortsgemeinderat heute durch Herrn Ostermann detailliert vorgestellt.