Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach sehr eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, mit der Erstellung des Forsteinrichtungswerkes ab dem Jahre 2018 die Landesforstverwaltung zu beauftragen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.


Sachverhalt:

Der Ortsbürgermeister unterrichtete den Ortsgemeinderat darüber, dass im Jahre 2018 das derzeit gültige Forstbetriebswerk ausläuft und für die kommenden 10 Jahre ein neues zu erstellen ist. Das Forstbetriebswerk (Forsteinrichtung) legt die langfristigen Planungen der Ortsgemeinde im Bereich des Gemeindewaldes fest. Es besteht die Möglichkeit, dieses Forstbetriebswerk durch die Landesforstverwaltung oder durch einen freien Forstsachverständigen erstellen zu lassen. Die Kosten für die Forsteinrichtung werden grundsätzlich durch das Land Rheinland-Pfalz übernommen, wobei jedoch bei einem freien Forstsachverständigen die dann anfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht bezuschusst wird.