Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat erteilt gemäß § 36 BauGB sein Einvernehmen zum Bauantrag auf  Errichtung einer Stellplatzüberdachung auf dem Grundstück Gemarkung Gönnersdorf, Flur 8, Flurstück 97.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

RM Werner Stabel

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis vom Bauantrag zum Neubau einer Stellplatzüberdachung auf dem Grundstück Gemarkung Gönnersdorf, Flur 8, Flurstück 97.

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Obere Kyll als Gewerbefläche ausgewiesen. Das Vorhaben ist zulässig.