Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung des Vertrages mit den Verbandsgemeindewerken Obere Kyll zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen in der der Fassung des vorliegenden geänderten Entwurfs.


Sachverhalt:

Die in 2008 geschlossenen Verträge zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen durch Leitungen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit den Ortsgemeinden sollen an das neue Vertragsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz angepasst werden.

 

Das bezieht sich auf die bestehende Regelung zu § 4 Abs. 5 des Vertrages zur Kostenbeteiligung der VG-Werke an der Straßenwiederherstellung bei Gemeinschaftsmaßnahmen bei Gemeindestraßen mit den Verbandsgemeindewerken. Nach der neuen Regelung in der Mustersatzung wird die Kostenbeteiligung nunmehr pauschal geleistet pro lfdm und Breite des Leitungsgrabens in Anlehnung an die Regelung mit dem Landesbetrieb Mobilität für die klassifizierten Straßenbaulastträger.

 

In § 16 des Vertrages wird eine neue Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden für den Straßenentwässerungsanteil von Gemeindestraßen für die Erneuerung oder Sanierung der Kanalisation eingefügt, die bislang nur für die Erstherstellung geregelt war. Diese Regelung dient dem Ausgleich von Finanzierungslücken der Ortsgemeinden bei den Kostenanteilen an der Straßenentwässerung, an dem der Anteil an der Kanalisation mit in den Ausbaubeiträgen für Verkehrsanlagen oder bei Förderungen an Straßenbaumaßnahmen hinsichtlich des Gemeindeanteils mitberücksichtigt werden kann. Diese von den Ortsgemeinden gezahlten Kostenanteile fließen als Ertragszuschüsse, die jährlich über die Kostenrechnung der laufenden Unterhaltskosten der Straßenoberflächenentwässerung abgerechnet werden, kostenmindernd ein. Der Beitragssatz wurde entsprechend dem Vertragsmuster getrennt ermittelt für die Erneuerung in offener Bauweise in Höhe von 9,68 € pro m² entwässerter Verkehrsfläche, bei grabenloser Kanalsanierung in Höhe von 6,98 € pro m² entwässerter Verkehrsfläche.