Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die I. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

 

Ergänzung Solidarpakt:

Die Ortsgemeinde Kerschenbach ist mit der Berechnung der Verteilung der Einnahmen 2016 aus den Windkraftanlagen im Rahmen des Solidarpakts nicht einverstanden. Der Sachverhalt soll geprüft werden und sodann die ausgezahlten Beträge zurückerstattet werden.

 

Die Ortsgemeinde behält sich vor, bei Nichterstattung der Beiträge den Solidarpakt zum nächst möglichen Zeitpunkt aufzukündigen.


Sachverhalt:

 

Die I. Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2017 wurde dem Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister am 31.05.2017 zugeleitet.

 

In der Zeit vom 03.06.2017 bis zum 16.06.2017 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Die I. Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2017 wurde dem Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister vorgestellt und erörtert.

 

Mit dem vorgelegten Entwurf erhöht sich im Ergebnishaushalt der Jahresüberschuss von bisher 48.860 € um 165.650 € auf nunmehr 214.510 €.

 

Im Finanzhaushalt erhöht sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von bisher

59.860 € um 165.650 € auf nunmehr 225.510 €.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit verändert sich auf -106.500 €.    

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit erhöht sich von bisher

-40.360 € um 78.650 € auf nunmehr -119.010 €.