Sitzung: 07.06.2017 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB2-1369/2017/14-203
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, den Deutschen Wetterdienst mit dem erforderlichen Luftqualitätsgutachten mit einjähriger Messreihe und dem Gutachten zum Bioklima für Stadtkyll auf der Grundlage des Kostenplanes vom 18.05.2017 zu beauftragen.
Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 12. April 1972 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Rheinland—Pfalz wurde die Ortsgemeinde Stadtkyll als Luftkurort staatlich anerkannt. Grundlage dieser Anerkennung sind ein Luftqualitätsgutachten und eine Klimaanalyse, die regelmäßig überprüft werden müssen.
Die Überprüfung durch eine einjährige Messreihe an 3 Standorten in Stadtkyll muss alle 10 Jahre erfolgen, nach 5 Jahren erfolgt eine Begutachtung in Form einer Vorbeurteilung der Luftqualität durch Ortsbesichtigung.
Die letzte große Luftqualitätsprüfung durch eine einjährige Messreihe fand 2008 statt, eine Zwischenüberprüfung 2013/2014.
Für die Überprüfung der lufthygienischen Voraussetzungen zum Zeitpunkt 2018 müsste jetzt die einjährige Messreihe gestartet werden.
Der Deutsche Wetterdienst, Offenbach, hat uns hierfür am 18.05.2017 ein Angebot unterbreitet, das mit einem Betrag von 7.523,70 € abschließt.