Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt nach eingehender Beratung, nunmehr das Entwidmungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt in die Wege zu leiten, damit danach das Bebauungsplanverfahren zum Abschluss gebracht werden kann.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende informierte den Rat über den aktuellen Sachstand.

Die Offenlage der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ist mittlerweile abgeschlossen und auch die noch offenstehenden Probleme, die mit  der Anschüttung des ehemaligen Sportplatzes  hinsichtlich Rüstungsaltlast und Kontamination zusammenhängen, sind jetzt gelöst.

Der abschließende Satzungsbeschluss kann jedoch noch nicht gefasst werden, solange die im Eigentum der Ortsgemeinde stehende ehemalige Bundesbahnfläche nicht „bahnrechtlich“ entwidmet ist. Darauf hat auch die Kreisverwaltung nochmals hingewiesen.