Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat erteilt das Einvernehmen gemäß  § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung einer Nebenanlage zum landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Gemarkung Jünkerath, Flur 18, Flurstück 30.


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis vom Bauantrag zum Neubau einer Nebenanlage zum landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Gemarkung Jünkerath, Flur 18, Flurstück 30.

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich der Ortsgemeinde Jünkerath. Die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 35 BauGB.

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegen die Privilegierungstatbestände vor, wenn keine öffentlichen Belange dem Vorhaben entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Die Privilegierungsvoraussetzungen sind vorliegend gegeben und durch die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer bestätigt.