Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung stellt der Ortsgemeinderat fest, dass gegen das Vorhaben keinerlei Bedenken bestehen.

 


Sachverhalt:

 

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat der Ortsgemeinde Hallschlag einen Antrag auf Erteilung einer Außenstart- und Landeerlaubnis für einen fußstartfähigen Motorgleitschirm mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 kg auf dem Grundstück Gemarkung Hallschlag, Flur 6, Flurstück 44, mit der Bitte um Stellungnahme zukommen lassen.

 

Die Ortsgemeinde Hallschlag wird gebeten dem LBM mitzuteilen, ob gegen das beschriebene Vorhaben aus ihrer Sicht Bedenken bestehen und falls ja, wie diese ggf. kompensiert / ausgeglichen werden können.