Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs mit folgenden Änderungen:

Erneuerung Spielgeräte: 6.000 € - Spenden 3.000 €

Renovierung Heiligenhäuschen: 5.000 € - Spenden/Zuschüsse: 5.000 €

Kosten für Klageverfahren Landeszuweisung Bürgerhaus 5.000 €; zusätzlich 9.000 € aufgelaufene Zinsen; Rückforderungsbetrag 28.300 €

Der Rückforderungsbetrag wurde über den Kredit wegfinanziert

 

Die Maßnahme Wirtschaftsweg „Auf Lind“ wird auf 2018/2019 verschoben.

 

Außerdem beschließt der Ortsgemeinderat, die Grundsteuer A von bisher 430 auf 495 v.H. und die Grundsteuer B von bisher 450 auf 495 v.H. anzuheben.

 

Aufgrund der Einzahlungen aus dem Verkauf des ehemaligen Kindergartengebäudes tilgt die Ortsgemeinde Esch die auslaufenden Darlehen zum 30.07.2017 und 30.09.2017.

 


Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2017 wurde dem Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister am 22.03.2017 zugeleitet.

 

In der Zeit vom 25.03.2017 bis zum 07.04.2017 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 weist im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 618.160 € und Aufwendungen in Höhe von 643.920 € aus, so dass ein Jahresfehlbetrag von 25.760 € erwartet wird.

 

Der Finanzhaushalt weist ordentliche Einzahlungen in Höhe von 537.410 € und ordentliche Auszahlungen von 544.620 € und somit ein Saldo von -7.210 € aus.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionen beläuft sich auf 108.300 €.

 

Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit weisen ein Saldo von 96.210 € aus.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 82.000 € festgesetzt.