Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Nach sehr eingehender Diskussion begrüßt der Ortsgemeinderat die in Aussicht gestellte Förderung und beschließt vom Grundsatz her, die Wegebaumaßnahme umsetzen zu wollen. Hierzu wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, den erforderlichen Planungssauftrag im Rahmen der HOAI in zwei Teilabschnitten an ein leistungsfähiges Planungsbüro zu vergeben. Parallel dazu soll der „Fachbeitrag Naturschutz“ erarbeitet werden da der Antrag nur vollständig bearbeitet wird. Soweit erforderlich, ist die kommende Winterperiode dazu zu nutzen, um Baum- und Heckenbestand entsprechend zurück zu schneiden. Des Weiteren wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, die ggf. erforderlichen Flächen für die Wegeverbreiterung als Grunddienstbarkeit mit den Anliegern abzustimmen. Eine Vermessung von Teilflächen wird aus Kostengründen vom DLR nicht gefördert und müsste von der Ortsgemeinde gezahlt werden. Spätestens zur Auftragsvergabe wird sich der Ortsgemeinderat wieder mit dem Thema befassen.

Der Antrag soll erst im Jahr 2018 gestellt werden.

 


Sachverhalt:

Auf Grund des sehr desolaten Zustandes des o.a. Wirtschaftsweges wurde seitens der Verwaltung in Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister eine Meldung zur Förderung beim „Dienstleistungszentrum ländlicher Raum“  DLR eingereicht. Entsprechend der Regularien wurde der gemeldete Weg am 15.11.2016 von Vertretern der Landwirtschaftskammer sowie des DLR im Beisein der Verwaltung und des Ortsbürgermeisters in Augenschein genommen. Hier wurde festgestellt, dass der Weg dem gemarkungsübergreifenden Wegekonzept des Landes RLP entspricht, so dass grundsätzlich eine Förderung in Aussicht gestellt werden kann. Ob der Weg tatsächlich gefördert wird, entscheidet sich erst, wenn alle Anträge vorliegen. Das DLR wird die Wege nach einem festgelegten Schlüssel bewerten und die Wege mit der landesweit höchsten Punktzahl mit voraussichtlich 65 % fördern. Vorgesehen ist ein Hocheinbau in Asphalt, wobei eine zukunftsweisende Fahrbahnbreite von 4,00 m anzustreben ist.

 

Zur Vorlage eines Förderantrages bedarf es aber einer Entwurfsplanung und eines Fachbeitrages Naturschutz (weil zusätzliche Flächen versiegelt werden). Hierzu müssen entsprechende Fachbüros beauftragt werden.