Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat folgende neue Gebühren:

1. Urnenreihengrab     =          160,00 €

2. Urnenwahlgrab       =          192,00 €

Bis die Gebühren in der Haushaltssatzung neu festgesetzt werden, beauftragt die Ortsgemeinde die Verbandgemeindeverwaltung damit, für den Fall einer Bestattung, mit den Angehörigen eine Vereinbarung über die Höhe der entsprechenden Gebühren abzuschließen.


Sachverhalt:

Durch die 1. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Birgel ist es erforderlich, die Gebühren für die einstelligen Urnengrabstätten neu festzulegen. Die Gebühren wurden auf der Grundlage der bisherigen Kalkulationen unter Berücksichtigung der neuen Größen für Urnengräber neu berechnet (siehe Anlage).


Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich Mehreinnahmen bei den Friedhofsgebühren.

 

Anlagen:

Neuberechnung für Urneneinzelgräber, 19.09.2008