Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss des Ortsgemeinderates:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

 

Außerdem wird der Hebesatz der Grundsteuer A von bisher 400 v.H. auf 550 v.H. und der Hebesatz der Grundsteuer B von bisher 450 v. H. auf 600 v. H. ab dem 01.01.2017 angehoben.

 

Ratsmitglied Peuster stellt den Antrag, in einer der nächsten Sitzungen Informationen über die finanzielle Situation bei einer Fusion mit Gerolstein oder Prüm zu erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:       mehrheitlich abgelehnt 

Ja:     Nein:   3    Enthaltung:  2      Sonderinteresse:  0

 


Sachverhalt:

Gemäß § 95 Abs. 5 Satz 2 GemO kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für 2 Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, enthalten. Von dieser Möglichkeit will die Ortsgemeinde Gönnersdorf für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Gebrauch machen.

 

Die Haushaltssatzung nebst Plan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wurde dem Ortsgemeinderat durch Ortsbürgermeister am 15.02.2017 zugeleitet.

 

In der Zeit vom 18.02.2017 bis zum 03.03.2017 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.

 

Es wurden folgende Vorschläge durch Einwohner eingebracht:

 

1. Anpassung der Hundesteuer  

Durch die Erhöhung der Steuersätze bei der Hundesteuer sollen Mehrerträge von ca. 1.000 € erreicht werden.

 

Die Steuersätze für die Hundesteuer betragen zurzeit:

1. Hund: 60 €; 2. Hund: 120 € und ab dem 3. Hund: 200 €.

Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.01.2012.

 

Eine Anpassung der Hundesteuersatzung ist ab dem 01.01.2018 möglich.

 

Der Ortsgemeinderat kommt zu dem Ergebnis, die Sätze für die Hundesteuer ab dem 01.01.2018 nicht zu erhöhen.

 

Abstimmungsergebnis:       mehrheitlich beschlossen

Ja:     Nein:   0    Enthaltung:  1      Sonderinteresse:  0

 

2. Einsparung von Personalkosten

 

Die Arbeitsgemeinschaften der „Gönnersdorfer Ideenwelt“ sollten auf alle Produkte ausgeweitet werden. Hierdurch sollen nicht nur Personalaufwendungen sondern auch Sachkosten gespart werden.

 

Wie bereits in der Bürgerversammlung am 07.02.2017 vorgestellt,  soll versucht werden,  durch die Arbeitsgemeinschaften Pflegearbeiten ehrenamtlich durchzuführen. Die Arbeitsgemeinschaften werden in den nächsten Wochen ihre Tätigkeiten aufnehmen.

 

Der Ortsgemeinderat schlägt vor, bis zum Ende des Sommers abzuwarten und dann eine Bilanz  zu ziehen und dann über eine Ausweitung zu beraten.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig beschlossen 

Ja:     Nein:   0    Enthaltung:  0      Sonderinteresse:  0

 

3. Wegfall von freiwilligen Leistungen

Bereits in Vorjahren hat der Ortsgemeinderat freiwillige Leistungen, wie z.B. Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge aufgekündigt.

 

Im Rahmen der Prüfungen der Jahresrechnungen 2013 und 2014 wurden keine weiteren Einsparmöglichkeiten gesehen.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Rechnungsprüfungsausschuss zu beauftragen, bei der nächsten Prüfung der Jahresabschlüsse auch weiterhin nach Einsparpotential zu schauen. Sollte Ausgaben angefallen sein, die in der Zukunft evtl. wegfallen oder geringer ausfallen könnten, so sind diese dem Rat zur Diskussion vorzuschlagen.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig beschlossen 

Ja:     Nein:   0    Enthaltung:  0      Sonderinteresse:  0

 

 

4. Verkauf von Gemeindeeigentum

 

Die Gemeinde kann nach § 79 GemO ihr Gemeindeeigentum veräußern, wenn es für ihre Aufgabenerfüllung nicht benötigt wird.

 

3a) Baugrundstücke

Die Ortsgemeinde Gönnersdorf besitzt zurzeit noch 1 Baugrundstück. Ein Kaufinteressent ist nicht vorhanden.

Außerdem veräußert die Ortsgemeinde in 2017 bereits Flächen, die sie nicht benötigt. Weitere Flächen, die veräußert werden könnten, stehen nicht zur Verfügung.

 

3b) Gemeindewald

Bei einer Veräußerung des Gemeindewaldes ist zu beachten, dass man hiermit auch eine Einnahmequelle der Ortsgemeinde versiegen lässt. Für den Haushalt 2017 ist zwar lediglich ein Überschuss in Höhe von 1.240 € kalkuliert, aber im Durchschnitt der letzten 5 Jahre konnten Überschüsse von ca. 26.000 € jährlich erwirtschaftet werden.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Gemeindewald nicht zu veräußern. 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig beschlossen 

Ja:     Nein:   0    Enthaltung:  0      Sonderinteresse:  0

 

5. Forstetat

Es wird angeregt, die Erträge aus dem Gemeindewald um 10-12 % zu steigern.

Die Ortsgemeinde hat in seiner Sitzung am 13.10.2016 den Forstwirtschaftsplan 2017 beschlossen, sodass für 2017 keine ertragssteigernden Maßnahmen mehr möglich sind. Außerdem ist die Ortsgemeinde an das Forsteinrichtungswerk gebunden.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt,  für den Forstwirtschaftsplan 2018 mit dem Forstamt Gerolstein Kontakt aufzunehmen, ob eine Ertragssteigerung, die im Rahmen des Forsteinrichtungswerkes steht, möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig beschlossen 

Ja:     Nein:   0    Enthaltung:  0      Sonderinteresse:  0

 

6. Schaffung von wettbewerbsfähigen Infrastrukturen

Es wird angeregt, eine wettbewerbsfähige Infrastruktur zu schaffen und damit die  Ansiedlung von mittelständigen Unternehmen, kleineren Geschäften, Restaurants oder Cafés fördern.  

 

Die Ortsgemeinde hat bereits in der Vergangenheit versucht, weitere Gewerbeflächen pp. zu erschließen.

 

Der Ortsgemeinderat sieht hier keine Möglichkeiten.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig beschlossen 

Ja:     Nein:   0    Enthaltung:  0      Sonderinteresse:  0

 

 

7. Schaffung neuer Projekte

Es wird angeregt, keine neuen Projekte/Aktivitäten  zu initiieren. So soll von der Anlage von neuen Grünflächen, eines Teiches oder der Begrünung von Mauern abgesehen werden, da diese Maßnahmen weitere Kosten verursachen.

 

Der Haushalt 2017 enthält keine der o.a. genannten Maßnahmen.

Der Ortsgemeinderat wird zukünftig vor dem Beginn neuer Maßnahmen die Folgekosten prüfen lassen und diese dem Ortsgemeinderat mit der Beschlussfassung vorlegen.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig beschlossen 

Ja:     Nein:   0    Enthaltung:  0      Sonderinteresse:  0

 

 

 

In der Bürgerversammlung vom 07.02.2017 wurde angeregt, dass die Straßenbeleuchtung zum Friedhof nachts ausgeschaltet werden soll. Nach Auskunft des RWE können die 6 Straßenlampen nachts abgestellt werden, ohne dass es hier zu Umrüstungskosten kommt. Die Abschaltung bringt eine Ersparnis von jährlich 300 €. Der Ortsgemeinderat beschließt die Abschaltung ab 21:00 Uhr und gleichzeitig soll eine Prüfung für den Wegfall der 6 Lampen erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:       mehrheitlich beschlossen 

Ja:     Nein:   2    Enthaltung:  0      Sonderinteresse:  0

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Jahre 2017 und 2018 weist im Ergebnishaushalt 2017 Erträge in Höhe von 494.880 € und Aufwendungen in Höhe von 601.020 € aus, so dass ein Jahresfehlbetrag von 106.140 € erwartet wird.

 

Für das Jahre 2018 weist der Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 537.980 € und Aufwendungen von 607.220 € aus, so dass ein Jahresfehlbetrag von 69.240 € erwartet wird.

 

Der Finanzhaushalt 2017 weist ordentliche Einzahlungen in Höhe von 410.580 € und ordentliche Auszahlungen von 489.170 € und somit ein Saldo von -78.590 € aus.

 

Der Finanzhaushalt 2018 weist ordentliche Einzahlungen in Höhe von 460.080 € und ordentliche Auszahlungen von 495.870 € und somit ein Saldo von -35.790 € aus.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionen für das Jahr 2017 beläuft sich auf

49.400 €.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionen für das Jahr 2018 beläuft sich auf

24.500 €.

 

Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit für das Jahr 2017 weisen ein Saldo von

29.190 € aus.

 

Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit für das Jahr 2018 weisen ein Saldo von

11.290 € aus.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für das Jahr 2017, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 47.000 € festgesetzt.

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für das Jahr 2018 werden nicht festgesetzt.