Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach sehr eingehender Beratung begrüßt der Ortsgemeinderat das Vorhaben, auf Gemarkung Scheid die vorgestellten Windenergieanlagen zu „repowern“  und in diesem Zuge auch die Gesamtzahl der Windenergieanlagen zu reduzieren.

Der Vorsitzende und die Verwaltung werden beauftragt, die entsprechenden Gestattungsverträge, Nutzungsvereinbarungen für Wege und Kabeltrassen sowie die Vereinbarungen über die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen „auf den Weg“ zu bringen.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende informierte eingangs über den Beschluss des Ortsgemeinderates vom 14.1.2016, wonach für die Vorranggebiete des Raumordnungsplanes für die Region Trier auf Gemarkung Scheid ein Bebauungsplan „Windpark Scheid 1 - 4“ aufgestellt werden soll. Zur Sicherung dieser Bauleitplanung wurde eine Veränderungssperre beschlossen.

Bebauungsplan und Veränderungssperre waren mit der Zielsetzung beschlossen worden, die Standorte für Windenergieanlagen innerhalb der Vorranggebiete nach dem Raumordnungsplan städtebaulich neu zu ordnen bzw. anzupassen.

Herr Dipl.Ing. Leo Noethlichs stellte sodann mögliche Repoweringmodelle für die gemeindeeigenen Grundstücke  Gemarkung Scheid, Flur 4, Parzelle 83,  Gemarkung Scheid, Flur 3, Parzelle 41 und Gemarkung Hallschlag, Flur 5, Parzelle 66, vor. Er wies darauf hin, dass ein Repowering der Windenergieanlagen nur über ein Flächenpool-System möglich sei, da Standorte nur auf gemeindeeigenen Flächen wegen notwendiger Baulasten pp. nicht möglich seien. Er erläuterte die Bedeutung und die Notwendigkeit der Baulasten – mit der Eintragung im Baulastenverzeichnis bilden die Baulasten-Grundstücke den Flächenpool.

Er erläuterte weiter, dass Voraussetzung für ein Repowering auch ein Abbau von bestehenden Windenergieanlagen sei. Durch die wesentlich größeren und leistungsfähigeren Anlagen müssen zur Einhaltung von Abständen untereinander verschiedene jetzt noch betriebene Windenergieanlagen abgebaut werden.

Voraussetzung für alle zukünftigen Aktivitäten ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages, eine Vereinbarung über die Wegenutzung und Kabeltrassen sowie notwendige Ausgleichsmaßnahmen.