Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Verfahren zur Aufhebung von Wirtschaftswegen bzw. Teilflächen von Wirtschaftswegen zur Vorberatung an den Bau- und Wegeausschuss zu verweisen.


Sachverhalt:

Bei der Erfassung und Bewertung der Wirtschaftswege im Rahmen der Doppik wurde auch in der Ortsgemeinde Birgel festgestellt, dass verschiedene Wirtschaftswege in der Örtlichkeit tatsächlich nicht mehr vorhanden sind.

 

Auf Grund dessen wurde durch die Verwaltung überprüft, ob diese Wirtschaftswege die gemeinschaftlich öffentliche Zweckbestimmung und Verkehrsbedeutung verloren haben, so dass diese Wege- bzw. Wegeteilflächen gemäß § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) aufgehoben werden können. Dies wurde grundsätzlich angenommen, wenn die tatsächlich nicht mehr vorhandenen Wege nur Grundstücke erschließen, die im Eigentum von einer Person stehen bzw. die Erschließung von Grundstücken über andere Wirtschaftswege, die auch in der Örtlichkeit noch vorhanden sind, sichergestellt ist. Somit hat der Teilnehmer der Flurbereinigung kein schutzwürdiges Interesse mehr an der Erhaltung konkreter Erschließungsvorteile durch den Wirtschaftsweg.

 

Auf dieser Grundlage wurde eine Übersichtskarte erstellt, die diese Wirtschaftswege im Einzelnen darstellt. Der Ortsgemeinderat wurde anhand dieser Karte über die betroffenen Wirtschaftswege informiert.

 

Zur Aufhebung von Wirtschaftswegen ist es nach § 58 Abs. 4 FlurbG erforderlich, dass die Ortsgemeinde eine Satzung über die Aufhebung der Wirtschaftswege erlässt. Ein Entwurf einer solchen Satzung liegt diesem Beschlussvorschlag bei. Vor Erlass einer solchen Satzung ist es jedoch notwendig, dass den Anliegern die Möglichkeit eingeräumt wird, evtl. vorliegende Bedenken und Anregungen bezüglich der Aufhebung der Wirtschaftswege vorzutragen, über die im Rahmen einer nächsten Sitzung zu beraten wäre. Nach Satzungsbeschluss bedarf diese Satzung sodann noch der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel.


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Anlagen:

- Satzungsentwurf über die Aufhebung von Wirtschaftswegen

- Übersichtskarte der aufzuhebenden Wirtschaftswege