Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Nach eingehender und intensiver Beratung fasst der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Ausschusses für Organisation und Finanzen folgende Beschlüsse:

 

Ø  Eckpunkte Konzept:

Das vom Projektteam vorgestellte Konzept wurde vom Verbandsgemeinderat angenommen und bestätigt.

 

Ø  Finanzierung:

Die Verbandsgemeinde übernimmt alle Kosten aus dem Konzept, wobei eine Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde bei folgenden Punkten vorgesehen ist:

  • Kostenerstattung für Vermarktung WJC – ca. 13.000 €
  • Übernahme anteiliger Kosten für den Tourismus i. H. v. 50.000 € in den Jahren 2017 und 2018
  • 50 % Anteil am Umbau der TI Stadtkyll – 6.500 €

Im Haushalt der VG Obere Kyll ist in den folgenden Jahren daher folgender Nettoaufwand für den Tourismus zu veranschlagen:

o    2017:             118.650 €

o   2018:                98.150 €

o   2019:               87.900 €

Es soll eine Vereinbarung über die wesentlichen Eckpunkte erstellt werden, die zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren hat.

Die Finanzierung der Mehrkosten (in 2017 von 38.500 €, in 2018 von rd. 18.000 €) soll über die VG-Umlage finanziert werden. Im Rathaus soll für die touristische Anlaufstelle (zusammen mit dem Bürgerbüro) ein Konzept nebst Kosten erstellt und anschließend ggfls. Mittel im Haushalt / Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig    x    , Ja-Stimmen    18    ,  Nein-Stimmen    0     ,  Enthaltungen    3  

 

 

 

Ø  Rechtsform / Bildung eines Ausschusses:

Als Rechtsform wird sich für den Regiebetrieb entschieden.

 

a) Bildung und Größe des Ausschusses:

Der Verbandsgemeinderat kommt zu dem Ergebnis, dass für die Neukonzeption im Bereich des Tourismus ein Ausschuss für Tourismus gebildet werden soll.

Der Ausschuss für Tourismus soll aus 8 Mitgliedern sowie jeweils einem Stellvertreter bestehen. Entsprechend der finanziellen Beteiligung der Ortsgemeinde Stadtkyll sollen 3 Mitglieder und jeweils Stellvertreter aus der Ortsgemeinde Stadtkyll kommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig    x    , Ja-Stimmen    20    ,  Nein-Stimmen    0     ,  Enthaltungen    1  

 

b) Aufgaben des Ausschusses:

Dem Ausschuss für Tourismus wird die Beschlussfassung über die folgenden Angelegenheiten übertragen:

a)     Vorberatung aller Angelegenheiten, welche im Verbandsgemeinderat beschieden werden;

b)     Vorberatung der Haushaltsansätze für das Produkt Tourismus;

c)     Entscheidungen zur Umsetzung des Konzeptentwurfes Tourismus;

d)     Vergabe von Aufträgen und Arbeiten, soweit sie haushaltsmäßig abgesichert sind und die Entscheidung hierüber nicht der Bürgermeisterin übertragen ist;

e)     Entscheidungen über die Durchführung von touristischen Projekten;

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig    x    , Ja-Stimmen    20    ,  Nein-Stimmen    0     ,  Enthaltungen    1  

 

 

c) Entscheidung über Abstimmungsform:

Der Verbandsgemeinderat beschloss, in offener Abstimmung zu wählen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig    x    , Ja-Stimmen    21    ,  Nein-Stimmen    0     ,  Enthaltungen    0  

 

 

d) Wahl des Ausschusses:

Es wurde ein gemeinsamer Wahlvorschlag vorgetragen. In diesem Fall sind die vorgeschlagenen Personen gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

 

Die folgenden Personen wurden vorgeschlagen und mit der erforderlichen Mehrheit in den Ausschuss für Tourismus gewählt:

 

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter

Partei /

Wählergruppe

1.

Dirk Weicker

Franz-Josef Simonis

SPD

2.

Elk Rohde

Ewald Hansen

SPD

3.

Walter Schmidt

Josef Vietoris

CDU

4.

Edi Schell

Michaela Leisen

CDU

5.

Rainer Helfen

Wolfgang von Landenberg

CDU

6.

Maria Luisa Vulligs

Christian Stähr

CDU

7

Harald Schmitz

Manfred Post

FWG

8

Stephan Juchems

Dr. Georg Lentz

FWG

 

 

 

Verbandsgemeinde Obere Kyll

Abstimmungsergebnis:

einstimmig    x    , Ja-Stimmen    21    ,  Nein-Stimmen    0     ,  Enthaltungen    0  

 

 

 

Ø  Mitgliedschaft Verkehrsverein Oberes Kylltal e. V.

Die Mitgliedschaft im Verkehrsverein Oberes Kylltal wird zum 31.12.2016 wg. drohender Insolvenz gekündigt. Die Verwaltung wird gebeten, die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

 

 

 


Sachverhalt:

 

In der vergangenen Woche hat der Ausschuss für Organisation und Finanzen der Verbandsgemeinde Obere Kyll und der Ausschuss für Tourismus, Sport, Kultur und Generationen (OG Stadtkyll) gemeinsam die verschiedene Aspekte bzgl. der zukünftigen Wahrnehmung der Aufgabe „Tourismus in der VG Obere Kyll“ erörtert und eine Empfehlung für den Verbandsgemeinderat beschlossen.

 

Im Einzelnen sind folgende Punkte nochmals konkret zusammengefasst worden:

 

Ø  Konzept:

Das Konzept, wurde dem Verbandsgemeinderat in den wesentlichen Eckpunkten vorgestellt. Mit den Vertretern der Ortsgemeinde Stadtkyll verständigte man sich auf einzelne Eckpunkte, welche aus der beigefügten Präsentation ersichtlich sind.

Auf Grund der sehr eingeschränkten zeitlichen Schiene, konnten nur Eckpunkte bzgl. der zukünftigen Konzeption vorgeschlagen werden. Die Einzelheiten sind nach der Neuausrichtung sodann mit der Politik - unter Einbindung privater Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe - einvernehmlich festzulegen.

 

Ø  Finanzierung:

Unter Berücksichtigung des beabsichtigten Konzeptes, wird die Wahrnehmung der Aufgabe Tourismus in den kommenden Jahren rd. 150.000 € kosten.

Verschiedene Finanzierungsaufteilungen wurden in der Sitzung erörtert.

Die Refinanzierung dieser Kosten kann bei der Verbandsgemeinde ausschließlich aus den Einnahmen aus der Umlage erfolgen.

 

Ø  Rechtsform:

Die Finanzierung des Konzeptes ist grds. nur im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen der Ortsgemeinde Stadtkyll und der Verbandsgemeinde Obere Kyll möglich. Die verschiedenen Rechtsformen und deren Ausgestaltung wurden dargestellt. Vor allem stellte man die Formen des Zweckverbandes und des Regiebetriebes dar und der damit einhergehenden Möglichkeit der Gewährleistung eines Mitspracherechtes aller Beteiligten.

Die Verwaltung empfiehlt die Aufgabe als Regiebetrieb wahrzunehmen.

 

Ø  Bildung eines Ausschusses:

Da vor allem in der nächsten Zeit verschiedene Punkte bei der Umsetzung des Konzeptes von Seiten der Politik entschieden werden müssen, bietet es sich an, einen Ausschuss zu bilden. Die Bildung des Ausschusses kann durch Beschluss durch den Verbandsgemeinderat erfolgen.

Der Ausschuss sollte entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Organisation und Finanzen aus 8 Mitgliedern bestehen, wovon mindestens 3 Mitglieder aus der Ortsgemeinde Stadtkyll kommen sollen. Die Wahl der Ausschussmitglieder wird gemäß § 45 Absatz 1 i. V. m. § 40 GemO durchgeführt.

Ein Aufgabenkatalog, welche Punkte abschließend vom Ausschuss entschieden werden können, sollte ebenfalls im Rahmen der Beschlussfassung festgelegt werden.

 

Ø  Mitgliedschaft im Verkehrsverein Oberes Kylltal e. V.

Das Insolvenzverfahren des Verkehrsvereins Oberes Kylltal e. V. wg. Zahlungsunfähigkeit wird voraussichtlich zum 01.01.2017 eröffnet. Anschließend wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Verein liquidiert.

Ein Fortbestand des Vereins kann ausgeschlossen werden. Die Sachverständige RA Himmes hat mündlich erörtert, dass sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens keine Beiträge von den Mitgliedern für das Jahr 2017 einfordern wird.

Um diesbezüglich Rechtssicherheit zu haben, empfiehlt die Verwaltung, die Mitgliedschaft im Verkehrsverein Oberes Kylltal satzungsgemäß zum Ende des Jahres (31.12.2016) zu kündigen.