Sachverhalt:
1. Flüchtlingssituation
Nach Abschluss des 3. Quartal 2016 stellt sich die Situation wie folgt dar:
- aktuell leben 75 Asylbewerber (die bei uns im Leistungsbezug sind) in der
Verbandsgemeinde Obere Kyll.
Diese verteilen sich wie folgt auf die
Ortsgemeinden:
Feusdorf 5 Asylbewerber
Jünkerath 50 Asylbewerber
Lissendorf 11 Asylbewerber
Schüller 7 Asylbewerber
Stadtkyll 1 Asylbewerber
Steffeln 1 Asylbewerber
Folgende Aufwendungen sind im
Jahr 2016 für die einzelnen Quartale entstanden:
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Gesamt |
Ausgaben |
159.377,01 € |
233.576,66 € |
145.073,55 € |
538.027,22 € |
Einnahmen |
4.894,95 € |
12.612,05 € |
23.054.,88 € |
40.561,88 € |
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Nettobelastung |
154.482,06 € |
220.964,61 € |
122.018,67 € |
497.465,34 € |
Diese Nettobelastungen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu 100 %
erstattet.
2. Überwachung des ruhenden Verkehr in der
Verbandsgemeinde Obere Kyll
Auf der Grundlage der Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Prüm wird seit
dem 01.07.2016 eine Überwachung des ruhenden Verkehr in der Verbandsgemeinde
Obere Kyll von Frau Zierden-Kollmer durchgeführt.
Grundsätzlich versucht Frau Zierden-Kollmer im Verlaufe der Kontrollen alle
Ortsgemeinden anzufahren. Natürlich sind nicht in allen Ortsgemeinden in diesem
Zeitpunkt Verstöße festzustellen.
Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar:
Im Zeitraum vom 01. Juli 2016 bis zum 05.11.2016 wurden insgesamt 164 Verwarnungen erteilt. Daraus ergibt
sich insgesamt eine Gesamtsumme an Verwarngeldern in Höhe von
2.295,00 €.
Diese verteilen sich wie folgt:
Jünkerath 93 Verwarnungen = 1.315,00 €
Stadtkyll 69 Verwarnungen = 940,00 €
Lissendorf 2 Verwarnungen = 40,00 €
In 8 Fällen mussten Bußgelder erlassen werden.
Abschließend bleibt festzustellen, dass mit den durchgeführten Kontrollen bereits jetzt ein anderes (positives) Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu beobachten ist.
3. Schreiben an die Fraktionen des Kreistags
mit der Bitte, die Kreisumlage nicht zu erhöhen:
Bürgermeisterin Schmitz teilte mit, dass der Kreis beabsichtige, die Kreisumlage von derzeit 44,0 Prozent auf 45,3 Prozentpunkte anzuheben. Damit würden für die Ortsgemeinden (bei einer gleich bleibenden VG-Umlage von 47,25%) insgesamt 92,55% an Umlagen verbleiben, so dass für originäre Aufgaben der Gemeinden lediglich 7,45% verblieben. Da dies sicherlich nicht ausreichen wird, um alle gemeindlichen Aufgaben erfüllen zu können, habe sie sich mit einem Bittschreiben an die Fraktionen des Kreistags gewendet, die Umlage nicht zu erhöhen.
Dieses Schreiben wurde den Verbandsgemeinderatsmitgliedern und anwesenden Ortsbürgermeistern zur Kenntnisnahme übergeben.