Beschluss: keine Abstimmung

Sachverhalt:

1.    Autobrand Birgel im WSG „Im Suhr“

 

Am 13.10.2016 kam es auf der B 421 in der Nähe des Brunnens „Suhr“ zu einem Brand eines Geländefahrzeuges. Die Feuerwehr löschte den Brand mit Löschwasser. Dabei versickerte das Löschwasser im Untergrund. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) veranlasste, dass an der Stelle des Brandgeschehens Boden unter der Begleitung eines Bodengutachters ausgetauscht wurde. Über das erstellte Gutachten gibt es noch Meinungsverschiedenheiten zwischen Gutachter und unserem Geologen, welcher noch geringe weitere Auskofferungsarbeiten verlangt. Der Brunnen Suhr wurde vorläufig außer Betrieb genommen. Derzeit laufen die Vorbereitungen und Rohwasseruntersuchungen zur Wiederinbetriebnahme des Brunnens.

 

2.    Aktueller Stand zur Klärschlammverwertung, -/strategie

 

Der Werkleiter unterrichtete den Werkausschuss über den derzeitigen Stand zur geplanten Änderung der Klärschlammverordnung und Düngeverordnung. Nach dem neuen Entwurf soll das Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen erst mit Kläranlagen ab einem Anschlußgrad von 50.000 Einwohner und Einwohnergleichwerten gelten, die dann nach einem Übergangszeitraum verpflichtet sind, sich Kapazitäten für eine thermische Verwertung und Phosphorrecycling zu schaffen. Nach dem 1. Entwurf lag diese Grenze noch bei Kläranlagen ab Größenklasse 4, das sind Kläranlagen von 10.000 – 100.000 Einwohner; hierunter fällt auch die Kläranlage Obere Kyll in Lissendorf.

 

Die Erstellung der Studie zum Kärschlammkonzept in der Region Trier, an dem sich alle Kläranlagenbetreiber beteiligt haben, steht kurz vor dem Abschluss. Es ist geplant, dass das beauftragte Ingenieurbüro H. Berg und Partner GmbH, das diese Studie in Gemeinschaft mit dem Wupperverband erstellt, voraussichtlich bereits in der nächsten Sitzung des Werkausschusses die Ergebnisse in einer Präsentation vorstellen wird.