Sitzung: 01.12.2016 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB4-0164/2016/01-306
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses den Wirtschaftsplan 2017 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll einschließlich Finanzplan und Investitionsprogramm sowie der Stellenübersicht in der Fassung des vorliegenden Entwurfs. Für die laufenden Entgelte werden ab Beginn des Jahres Vorausleistungen erhoben.
Sachverhalt:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2016 – 2020 sowie der Stellenübersicht wurde durch den Werkleiter in einer Zusammenfassung vorgetragen und erläutert.
Der neue Wirtschaftsplan enthält folgende Festsetzungen:
Wasserversorgung Abwasserbeseitigung
Erfolgsplan in Erträgen und
Aufwendungen auf je
1.225.000 € 2.475.000
€
Vermögensplan in Einnahmen
und
Ausgaben
auf je 1.550.000 € 1.135.000 €
Gesamt 2.775.000
€ 3.610.000 €
Der Gesamt-Wirtschaftsplan somit
auf 6.385.000 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite,
der im Wirtschaftsjahr 2015 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der
Verbandsgemeindekasse in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000 €
festgesetzt. Dieser Betrag entfällt in voller Höhe auf den Betriebszweig
Wasserversorgung.
Der Betrag der Kredite, der zur Bestreitung von Ausgaben
des Vermögensplanes im Wirtschaftsjahr 2017 dienen soll, wird auf 1.125.000 €
festgesetzt, auf den Betriebszweig Wasserversorgung entfallend (davon 1.000.000
€ zinsloses Förderdarlehen).
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Nach dem Ergebnis der Entgeltkalkulation ist eine Anhebung der Wasser- und Abwasserentgelte zum 01.01.2017 nicht notwendig.
Auf Grund der im
Rahmen des Wirtschaftsplanes geführten Diskussion bzgl. der Nitratbelastung des
Trinkwassers stellte Ratsmitglied Lothar Schun folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird
darum gebeten, eine Stelle bzw. Organisation für eine der nächsten Sitzungen
des Verbandsgemeinderates zu gewinnen, die den Rat umfassend über das Thema
informieren kann. Im Rahmen dessen sollen insbesondere folgende Aspekte
berücksichtigt werden:
Ø
Welche
rechtlichen Regelungen gibt es zum Auftrag von Gülle / Klärschlamm auf Wiesen
und Felder?
Ø
Welche
Kontrollverfahren zum rechtskonformen Auftrag sind derzeit bereits vorhanden?
Ø
Welche
Maßnahmen kann die Verbandsgemeinde zum Schutz des Trinkwassers einleiten?
Abstimmungsergebnis:
einstimmig x , Ja-Stimmen 22 , Nein-Stimmen 0 , Enthaltungen 0