Sitzung: 01.12.2016 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2
Vorlage: FB1-1560/2016/01-297
Beschluss:
Der Rat stellt den Jahresabschluss 2011 in der vorgelegten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig: x Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0
Der Rat erteilt der Bürgermeisterin und den Beigeordneten, soweit sie die Bürgermeisterin vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.
Sonderinteresse/Ruhen
des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
Bürgermeisterin Diane Schmitz
1. Beigeordnete Melitta Gray
Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.
Sachverhalt:
Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten, soweit diese die Bürgermeisterin vertreten haben.
Der Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Diese Prüfung ist am 26.09.2016 erfolgt. Der Prüfbericht ist beigefügt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Gleichfalls ist der Jahresabschluss 2011 der Ratsvorlage beigefügt.