Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Über die von der Kreisverwaltung Vulkaneifel vorgebrachten Bedenken wurde im Ortsgemeinderat beraten und abwägend entschieden. Die Bedenken sind gemeinsam mit der Abwägungsentscheidung des Ortsgemeinderates in einer Gegenüberstellung aufgeführt, die als Anlage Bestandteil des Beschlusses ist.

 

Unter Berücksichtigung der Bedenken und unter Berücksichtigung der Abwägungsentscheidung beschließt der Ortsgemeinderat, den vorliegenden überarbeiteten Entwurf über die Aufhebung von Wirtschaftswegen in der Ortsgemeinde Feusdorf gemäß § 24 GemO als Satzung.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 12.06.2008 wurde der Entwurf der Satzung über die

Aufhebung der Wirtschaftswege in der Ortsgemeinde Feusdorf gemäß § 24 GemO als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, dass Satzungsverfahren durchzuführen.

 

Die Satzung über die Aufhebung von Wirtschaftswege wurde gemäß § 58 Abs. 4 FlurbG an die Kreisverwaltung Vulkaneifel zu aufsichtsbehördlichen Genehmigung übersandt. Über die seitens der Kreisverwaltung Vulkaneifel vorgebrachten Bedenken hat der Ortsgemeinderat zu beraten und abwägend zu entscheiden.


Anlagen:

Satzungsentwurf

Lageplan

Abwägungsentscheidung vom 12.08.08