Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss:

Der Rat genehmigt die Annahme der in der Anlage aufgeführten Spenden.


Sachverhalt:

Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2007 hat der Landesgesetzgeber die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im § 94 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GemO) geregelt.

Nach § 94 Absatz 3 Satz 5 GemO obliegt dem Rat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Dabei ist nach den Handlungsempfehlungen des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 zur Wahrung des Transparenzgebotes eine Behandlung der Angelegenheit in öffentlicher Sitzung vorzunehmen, wobei in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt werden kann, wenn der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.


Anlagen:

Übersicht der zur Annahme anstehenden Spenden