Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss:

Die jeweilige Stellungnahme ist gemeinsam mit der Abwägungsentscheidung des Verbandsgemeinderates in einer Gegenüberstellung zusammengefasst, welche als Anlage Bestandteil des Beschlusses ist.

 

Wie aus dieser Abwägungsübersicht ersichtlich ist, sind nur kleinere redaktionelle Änderungen des Flächennutzungsplanes notwendig, die jedoch keine erneute Offenlage notwendig machen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zustimmung der Ortsgemeinden gem. § 67 Abs. 2 GemO bis zu nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates einzuholen, damit eine abschließende Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes noch in diesem Jahr erfolgen kann.


Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 24.01.2008 beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplanes nochmals zu ändern und erneut offen zu legen.

 

Die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und erneute förmliche Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19. Mai bis 19. Juni 2008 durchgeführt. Des weiteren wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Über die im Rahmen dieses Verfahrens vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat der Verbandsgemeinderat zu beraten und abwägend zu entscheiden.

 

Bevor der Verbandsgemeinderat den abschließenden Beschluss über den Flächennutzungsplan fasst, sind die Ortsgemeinden gem. § 203 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 67 Abs. 2 GemO zu beteiligen und deren Zustimmung zu dem Entwurf des Flächennutzungsplanes einzuholen.


Finanzielle Auswirkungen:

- keine finanziellen Auswirkungen -

 

Anlagen:

Ø  Abwägungsübersicht über die Stellungnahmen und Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit vom 21.08.2008