Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Befangen: 1

Beschluss:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Festsetzung des 07.06.2009 als Wahltermin und des 21.06.2009 als Stichwahltermin bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Aufsichtsbehörde zu beantragen.

 

Des Weiteren wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, bis zu nächsten Sitzung die nach § 53 Abs. 6 Gemeindeordnung erforderliche Stellenausschreibung vorzubereiten.


Sachverhalt:

Bürgermeister Werner Arenz wurde mit Wirkung zum 01.01.2002 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für 8 Jahre zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Obere Kyll ernannt. Da seine Amtszeit also am 31.12.2009 ausläuft, ist in 2009 erneut eine Bürgermeisterwahl durchzuführen.

 

Aus Gründen der Praktikabilität und vor allem aus Kostengesichtspunkten ist es sinnvoll, die Neuwahl des Bürgermeisters mit der am 07. Juni 2009 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahl durchzuführen. Als Stichwahltermin wird der 21. Juni 2009 vorgeschlagen. Die in § 53 Abs. 5 Gemeindeordnung vorgeschriebenen Fristen sind bei diesen beiden Terminen gewahrt.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Das Stimmrecht von Bürgermeister Werner Arenz ruhte gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 2 Gemeindeordnung, da es sich bei der Entscheidung um eine Wahlvorbereitungshandlung handelt. Den Vorsitz übernahm die 2. Beigeordnete Melitta Gray.