Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss, in offener Abstimmung zu wählen.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig beschlossen

Ja  18

 

Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in den Ausschuss für Schulen, Jugend und Sport (Schulträgerausschuss)

 

Als stellvertretendes Mitglied wurde Norbert Bischof vorgeschlagen und mit der erforderlichen Mehrheit gewählt.


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 05.06.2008 hat der Verbandsgemeinderat auf Vorschlag der SPD-Fraktion Herrn Walter Schneider als Stellvertreter für das Ausschussmitglied Ewald Hansen in den Schulträgerausschuss gewählt. Nach dem Ausscheiden von Frau Ulrike Erb-May aus dem Verbandsgemeinderat und sämtlichen Ausschüssen der Verbandsgemeinde war diese Position vakant.

 

Herr Walter Schneider ist jedoch bereits als Stellvertreter in diesen Ausschuss gewählt (Wahl am 15.07.2004) und zwar als persönlicher Stellvertreter von Herrn Rainer Simon. Herr Schneider kann nicht im Vertretungsfall ggfls. zwei Personen gleichzeitig vertreten und zwei Stimmen abgeben. Der rechtswidrige Beschluss wurde daher gemäß § 42 Gemeindeordnung vom Bürgermeister ausgesetzt.

 

Aus diesem Grund ist erneut ein neues stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss zu wählen. Vorschlagsberechtigt ist die SPD, da das ausgeschiedene Mitglied auf Vorschlag dieser Partei in den Ausschuss gewählt wurde. Die Wahl wird nach § 40 Abs. 3 GemO durchgeführt, d.h. gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen erhält.


Ergänzungen, Anmerkungen:

Ausschließungsgründe liegen gemäß § 22 Abs. 2 GemO nicht vor. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.