Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss AOF:

 

Der Ausschuss für Organisation und Finanzen empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates Obere Kyll gemäß dem beigefügten Entwurf zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Zum 01.07.2016 ist eine Änderung der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Gesetzesänderungen wurden auch Änderungen in Bezug auf die Sitzungsöffentlichkeit von Rat und Ausschüssen normiert.

 

Das Ministerium des Inneren und für Sport hat mit der Bekanntmachung vom 18.08.2016 auch die Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte diesen neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Diese Änderungen in der Mustergeschäftsordnung müssen weitestgehend auch in den Geschäftsordnungen der hiesigen Kommunen eingearbeitet werden.

 

Diesem Beschlussvorschlag liegt daher die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates Obere Kyll als Anlage bei. Zur besseren Übersicht wurde des Weiteren eine Synapse beigefügt, in dem die Geschäftsordnung sowohl in der alten und neuen Fassung gegenübergestellt sind.

 

Folgende Anpassungen an die gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung werden mit dieser 1. Änderung umgesetzt:

Ø  Regelungen zur Sitzungsöffentlichkeit des Gemeinderates;

Ø  Sitzungsöffentlichkeit bei Ausschusssitzungen und Entfall der nichtöffentlichen Vorberatungen;

Ø  Festlegungen zur Tonbandaufzeichnung von Sitzungen;

Ø  Redaktionelle Anpassungen auf Grund der v. g. Änderungen.

 

Sofern die 1. Änderung der Geschäftsordnung verabschiedet worden ist, werden wir allen Ratsmitgliedern zur nächsten Sitzung die komplette fortgeschriebene Fassung der Geschäftsordnung zur Verfügung stellen.

 

Die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung bedarf nach den Bestimmungen des § 37 Abs. 1 GemO der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.