Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat hat über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beraten und abwägend entschieden. Die beigefügte Zusammenstellung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen führen nicht zu einer Änderung des Planentwurfes, die Begründung wird jedoch um die genannten Aspekte ergänzt.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Kirch“, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung und billigt die Begründung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen sowie diejenigen Personen oder Behörden, die Stellungnahmen vorgetragen haben, über das Ergebnis der Ratsentscheidung zu unterrichten.


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Steffeln hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „An der Kirch“ im Ortsteil Auel aufzustellen. Dieser Beschluss wurde am 16.10.2015 öffentlich bekanntgegeben.

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26.01.2016 hat die Verwaltung die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege geleitet. Diese fand in der Zeit vom 02.05.2016 bis 06.06.2016 statt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 22.04.2016 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Der Vorsitzende und der anwesende Vertreter der Verwaltung informierten den Rat ausführlich über die vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens, welche in dem beigefügten Vermerk aufgelistet sind. Danach ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.