Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, die Kündigung hinsichtlich des Austrittes aus dem Forstverband gemäß dem Beschluss vom 15.12.2015  aufrecht zu erhalten, diese aber bis zur Fusion zurückzustellen. Mit dem Aufrechterhalten der Kündigung würde bei der Umsetzung der Fusion die Kündigungsfrist nach der Verbandsordnung entfallen.


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Steffeln hat am 15.12.2015 beschlossen, zum 31.12.2016 aus dem Forstverband Obere Kyll auszutreten. Der Ortsbürgermeister hat daraufhin am 17.12.2015 fristgerecht und schriftlich gegenüber der Verbandsvorsteherin, Bürgermeisterin Diane Schmitz, den Austritt der Ortsgemeinde Steffeln aus dem Forstverband Obere Kyll erklärt.

 

In einer Besprechung am 13.05.2016 mit Vertretern der Ortsgemeinde Steffeln wurden die Punkte erläutert, die beim Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Forstverband zu berücksichtigen sind.

 

Zunächst bedarf das Ausscheiden einzelner Mitglieder aus dem Verband der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Verbandsmitglieder und der Bestätigung durch die Einrichtungsbehörde (Kreisverwaltung Vulkaneifel).

Danach hat unter Leitung des Verbandsvorstehers eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung, in der insbesondere die Verpflichtungen aus bestehenden Dienst- oder Versorgungsverhältnissen zu regeln sind, zu erfolgen.

 

Die Ortsgemeinde Steffeln wird Dienstherr der zu übernehmenden Waldarbeiter. Diese richtet sich nach der anteiligen Holzbodenfläche. Nach derzeitigen Flächen muss die Ortsgemeinde 1,11 Arbeiter übernehmen. Ein Waldarbeiter wechselt also in die Dienstherrenschaft der Ortsgemeinde Steffeln mit allen Rechten und Pflichten, für den 1,0 übersteigenden Anteil muss eine Ausgleichsregelung erarbeitet werden.

Da Arbeitseinsätze mit nur einem Waldarbeiter nicht zulässig sind, sind seitens der Ortsgemeinde Steffeln dann entweder mit den Ortsgemeinden Duppach und Kalenborn bzw. dem Staatsforst oder aber mit dem Forstverband Vereinbarungen über den Einsatz deren Waldarbeiter in Steffeln abzuschließen.

In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 11.07.2016 hat auch Herr Dr. Schaefer vom Gemeinde- und Städtebund über den Forstverband und die Besonderheiten bei dem Austritt einzelner Mitglieder referiert

Im Hinblick auf diese schwierige Auseinandersetzung ergab sich in der Besprechung der Vorschlag, die Kündigung aus Fristgründen  aufrecht zu erhalten, diese aber bis zur Fusion zurückzustellen. Diese Vorgehensweise bedarf jedoch der Zustimmung des Ortsgemeinderates.