Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Der Ortsgemeinderat begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ertüchtigen, und überträgt der Verbandsgemeinde Obere Kyll mit deren Zustimmung zeitlich befristet die Aufgabe der „Breitbandversorgung“ im Rahmen des Projekts „Breitbandausbau im Landkreis Vulkaneifel“.

 

2.    Die Ortsgemeinde erklärt sich damit einverstanden, dass die Einzelheiten des NGA-Ausbaus in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Vulkaneifel und den Verbandsgemeinden geregelt werden.

 

3.    Vor dem endgültigen Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Verbandsgemeinde stimmen die Verbandsgemeinde und der Ortsbürgermeister den Umfang der jeweiligen Arbeiten und damit einhergehenden Eigenanteil in der Ortsgemeinde nochmals konkret ab. Insofern ist der Ortsbürgermeister auch ermächtigt, bei einem Missverhältnis von Kosten und Nutzen, entsprechend von der Übertragung zurückzutreten.

 

4.    Der Ortsgemeinderat beschließt, den Komplettausbau der Ortslage und die Erschließung des Gewerbebetriebs „Steinebrück“ mit in das Projekt „Breitbandausbau im Landkreis Vulkaneifel“ mit aufzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Beibehaltung der Attraktivität des gesamten Kreisgebiets, z. B. bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

Wie zuletzt in der Bürgermeisterdienstbesprechung der hauptamtlichen Bürgermeister am 09.06.2016 dargestellt, ist die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist. Der technologische Fortschritt geht unaufhaltsam weiter. Bis heute zeigt sich dies sowohl in Untersuchungen zu Prozessorleistungen oder Zugangsbandbreiten, als auch im Wachstum des Datenverkehrs und der Leistungsfähigkeit von Verbrauchergeräten. Bereits durch heute übliche EDV-Anwendungen sind die Kapazitätsgrenzen der Internetverbindungen erreicht. Das sich ändernde Nutzerverhalten und der Einzug von leistungsfähigerer Technologie in den Alltag werden zukünftig deutlich höhere Bandbreiten erfordern.

 

Im Kreisgebiet haben derzeit etwa 81 Prozent der Haushalte eine Grundversorgung von mindestens 6 Mbit/s, jedoch nur etwa 24 Prozent eine leistungsfähige NGA[1]-Versorgung ≥ 30 Mbit/s (Quelle: TÜV Rheinland/Stand: Mitte 2015).

 

Vor diesem Hintergrund strebt der Landkreis Vulkaneifel für sein Gebiet die Umsetzung einer NGAStrategie an, die eine flächendeckende Versorgung des Landkreises mit breitbandigem Internet zum Ziel haben soll. Hierbei sollen nach Abschluss der Maßnahme voraussichtlich für mindestens 85 % der Haushalte im Planungsgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden sowie für mindestens 95 % der Haushalte mindestens 30 Mbit/s.

 

Um ein kreisweites Projekt durchführen und an den Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines Zielgebietsclusters möglichst in der Größe eines Landkreises erforderlich. Die hierzu als Basis notwendige Machbarkeitsstudie wurde durch Beschluss des Kreisausschusses und in Abstimmung mit den Bürgermeistern der fünf Verbandsgemeinden an die TÜV Rheinland Consulting GmbH vergeben.

 

Um dies zu erreichen, müsste in einem ersten Schritt die Kompetenz zum Breitbandausbau bzw. zur Förderung des Breitbandausbaus von den Ortsgemeinden auf die jeweilige Verbandsgemeinde übertragen werden. Nach der zeitlich befristeten Verlagerung der Zuständigkeit auf die Verbandsgemeinden würde der Landkreis Vulkaneifel mittels einer vertraglichen Vereinbarung mit den Verbandsgemeinden temporär den sachlich begrenzten Aufgabenteil „Ertüchtigung des Breitbandnetzes im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz“ übernehmen. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Breitbandausbaus auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen von Förderanträgen. Die beteiligten Gebietskörperschaften verpflichten sich im Gegenzug, die nicht durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligungen von EU, Bund, Land und Kreis sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten an den Kreis zu erstatten.

 

Von der geplanten Ausbaustrategie profitieren nicht nur schlecht versorgte Ortsgemeinden; auch nach heutigem Stand gut versorgte oder kürzlich ausgebaute Gemeinden können von dem durchzuführenden flächendeckenden Ausbau auf einheitliche NGA-Standards positive Effekte erwarten. Die Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie schätzungsweise bzw. nach erfolgter Ausschreibung, die im zweiten Halbjahr 2016 vorgesehen ist, genau beziffert werden. Seitens des Bundes können 50 Prozent (Basisfördersatz) der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, die Förderhöchstsumme liegt bei 15 Millionen Euro. Der Förderanteil des Landes Rheinland-Pfalz beträgt 40 Prozent, bei einer Förderhöchstsumme von 7 Millionen Euro. Der kommunale Eigenanteil würde demnach 10 Prozent betragen. Das Projekt „Breitbandausbau im Landkreis Vulkaneifel“ soll Ende 2018 abgeschlossen sein.

 

Die ersten Untersuchungsergebnisse liegen inzwischen vor und wurden den Verbandsgemeinden und den Ortsgemeinden online zur Verfügung gestellt.

 

Auch bzgl. des Vertrages zwischen den Verbandsgemeinden und dem Landkreis sind verschiedene Punkte noch abzustimmen und zu klären. Der Verbandsgemeinderat Obere Kyll hat die Beschlussfassung über diesen Vertrag an einen Ausschuss übertragen. Die Detailfragen werden zwischen den Verbandsgemeinden und dem Landkreis abgestimmt.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde die Aufgabe an die Verbandsgemeinde zu übertragen. Detailfragen bzgl. des jeweiligen Ausbaustandes und des weiteren Ausbaus werden wir entsprechend klären. Bzgl. der abschließenden Bewertung, welche Bereiche noch erschlossen werden, ggf. zu welchen geschätzten Kosten, sollte der Ortsbürgermeister ermächtigt werden, diese sodann abschließend zu entscheiden.

 

Nach derzeitigem Projektstand ist die Ortsgemeinde Hallschlag noch nicht komplett erschlossen. Hierfür ist derzeit ein Betrag von rd. 18.000 € erforderlich, der einen Gemeindeanteil von 1.800 € mit sich zieht.

 

Hinsichtlich des Gewerbebetriebs „Gefa“ besteht die Möglichkeit, dieses in das Projekt mit einzubinden, sodass die entsprechende Förderung auch hier greift. Nach derzeitigem Stand wird bei dieser Firma das Glasfaserkabel bis ins Gebäude verlegt – diese Kosten stehen jedoch noch nicht fest. Der damit verbundene Eigenanteil in Höhe von 10 % ist jedoch auch in diesem Falle von Seiten der Ortsgemeinde zu tragen.

 

Die Ortsgemeinde Hallschlag kann jedoch nach dem Vorverfahren/Interessenbekundungsverfahren, in dessen Rahmen  die Telekommunikationsanbieter ihre tatsächlichen Kosten mitteilen, vom möglichen Ausbau zurücktreten.

 



[1] Als Hochgeschwindigkeitsnetze / Netze der nächsten Generation (NGA) werden elektronische Kommunikationsnetze angesehen, die die Möglichkeit bieten, Breitbandzugangsdienste mit Geschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s bereitzustellen.