Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis vom immissionsschutzrechtlichen Antrag vom 21.06.2016 und vom Bauantrag vom 30.05.2016 auf den Grundstücken Gemarkung Hallschlag, Flur 7, Flurstücke 33/1 und 33/2.

Gemäß § 36 BauGB erteilt der Ortsgemeinderat sein Einvernehmen zu diesen beiden Anträgen.

 

Sitzungsunterbrechung 20.05 Uhr.

 

Der Geschäftsführer beantwortet die Fragen des Gemeinderates.

Anlieferung nicht nach 22.00 Uhr.


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat wurde über die nachfolgenden Anträge eines ortsansässigen Unternehmens zur Betriebserweiterung auf den Grundstücken Gemarkung Hallschlag, Flur 7, Flurstücke 33/1 und 33/2 (Steinebrück 4) unterrichtet:

 

  1. Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Änderung einer Anlage zur Herstellung von Grillkoksbriketts durch Optimierung durch Zusatz von Natronwasserglas und Einführung eines dreischichtigen Betriebes sowie

 

  1. Bauantrag zur Aufstellung eines Stahltanks mit einem Fassungsvermögen von 40 m³ zur Lagerung von Natronwasserglas.

 

Es handelt sich um ein bestehendes Unternehmen, dessen Betriebsgebäude im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Obere Kyll als Gewerbeflächen (G) ausgewiesen sind.