Sitzung: 01.09.2016 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: FB2-1176/2016/06-096
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis vom immissionsschutzrechtlichen Antrag vom 21.06.2016 und vom Bauantrag vom 30.05.2016 auf den Grundstücken Gemarkung Hallschlag, Flur 7, Flurstücke 33/1 und 33/2.
Gemäß § 36 BauGB erteilt der Ortsgemeinderat sein Einvernehmen zu diesen beiden Anträgen.
Sitzungsunterbrechung 20.05 Uhr.
Der Geschäftsführer beantwortet die Fragen des Gemeinderates.
Anlieferung nicht nach 22.00 Uhr.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat wurde über die nachfolgenden Anträge eines ortsansässigen Unternehmens zur Betriebserweiterung auf den Grundstücken Gemarkung Hallschlag, Flur 7, Flurstücke 33/1 und 33/2 (Steinebrück 4) unterrichtet:
- Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Änderung einer Anlage zur Herstellung von Grillkoksbriketts durch Optimierung durch Zusatz von Natronwasserglas und Einführung eines dreischichtigen Betriebes sowie
- Bauantrag zur Aufstellung eines Stahltanks mit einem Fassungsvermögen von 40 m³ zur Lagerung von Natronwasserglas.
Es handelt sich um ein bestehendes Unternehmen, dessen Betriebsgebäude im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Obere Kyll als Gewerbeflächen (G) ausgewiesen sind.