Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2013 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs fest.

 

Außerdem erteilt der Ortsgemeinderat dem Ortsbürgermeister und dem I. Beigeordneten, sowie der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Obere Kyll sowie der I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

OB Elmar Malburg, I. Beigeordneter Peter Hutsch

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 114 GemO beschließt der Ortsgemeinderat über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Entlastungserteilung.

 

Da sowohl der Ortsbürgermeister als auch der I. Beigeordnete Peter Hutsch an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen dürfen, übernimmt das älteste anwesende Ratsmitglied, Manfred Rütz, den Vorsitz.

 

In seiner Sitzung am 15.08.2016 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2013 geprüft und ist ausweislich des Prüfberichtes zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Beanstandungen gibt.

Da es keine Beanstandungen gab, hat der Ortsbürgermeister auf eine Stellungnahme zu diesem Prüfbericht verzichtet.

 

Der Jahresabschluss 2013 sowie der Prüfbericht 2013 sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.