Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von dem Antrag der Kommunale Netze Eifel AöR auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus einem Brunnen und 5 Quellen auf Gemarkung Ormont und beschließt, dass gegen das Vorhaben keine Bedenken geltend gemacht werden.


Sachverhalt:

Die Kommunale Netze AöR, 54595 Prüm-Niederprüm, beantragen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Trier, eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus dem Brunnen Rupbach, den Quellen Rupbach I-IV und der Quelle Bleichphenn A auf der Gemarkung Ormont. Die vorhandene wasserrechtliche Bewilligung ist am 28.02.15 ausgelaufen.

 

Der Antrag beinhaltet ein Wasserrecht zur Entnahme von Grundwasser in Höhe von insgesamt bis zu 2.250 m³/d, max. 580.000 m³ Jahresmenge gegenüber bisher 2.640,6 m³/d, max. 645.000 m³/a. Die durchschnittlich entnommene Wassermenge lag bei etwa 410.000 m³ im Jahr. Das Trinkwasser dient zur Versorgung der Ortschaften Ormont, Scheid, Hallschlag, Olzheim, Neuendorf, Kleinlangenfeld, teilweise zur Versorgung der Orte Oberlascheid, Buchet und Bleialf.

 

In Ihrer Eigenschaft als Teil-Eigentümer der Grundstücke dieser Wassergewinnungsanlagen hat die genannte Wasserbehörde die Ortsgemeinde um Stellungnahme zu diesem Vorhaben gebeten.