Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach sehr eingehender Diskussion begrüßt der Ortsgemeinderat die mögliche Förderung und beschließt vom Grundsatz her, die Maßnahme Wirtschaftsweg „Bruchfenn“ bis an die Gemarkungsgrenze umsetzen zu wollen. Hierzu wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, den Planungsauftrag im Rahmen der HOAI in zwei Teilschritten an ein leistungsfähiges Planungsbüro zu vergeben. Parallel dazu soll der „Fachbeitrag Naturschutz“ erarbeitet werden, damit der Förderantrag rechtzeitig zum 01.09.2016 beim DLR vorgelegt werden kann. Soweit erforderlich, ist die kommende Winterperiode zu nutzen, um den Baum- und Heckenbestand entsprechend zurück zu schneiden. Spätestens zur Auftragsvergabe wird sich der Ortsgemeinderat wieder mit dem Thema befassen.


Sachverhalt:

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 02.12.2015 wurde seitens der Verwaltung eine Meldung zur Förderung des o.a. Wirtschaftsweges beim „Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum“ (DLR) vorgelegt. Daraufhin fand am 21.04.2016 eine gemeinsame Besichtigung des auszubauenden Wirtschaftsweges statt. Mit Vermerk des DLR vom 14.07.2016 wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit des Weges bestätigt. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Hellenthal beabsichtigt diese, den betreffenden Weg ab der Gemarkungsgrenze entlang des Friedhofes bis zur Kreisstraße mit auszubauen.

 

Im nächsten Schritt wird es erforderlich, ein Planungsbüro mit der Entwurfsplanung zu beauftragen. Diese wiederum stellt die Grundlage für den Förderantrag dar. Die maximale Förderung liegt zurzeit bei 65 % der förderfähigen Kosten. Vorrausetzung hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahldurchlauf des DLR, in dem die zu fördernden Wege unter Zuhilfenahme eines Punktesystems landesweit bewertet werden. Außerdem muss das Teilstück im Konzept der „gemarkungsübergreifenden Wege“ des DLR enthalten sein und zukunftsweisend für die immer breiter werdenden Fahrzeuge auf 4,0 m verbreitert werden.