Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2013 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs fest.

 

Außerdem erteilt der Ortsgemeinderat dem Ortsbürgermeister und dem I. Beigeordneten, sowie der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Obere Kyll sowie der I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

OB Dirk Weicker, RM Hans Jürgen Breuer

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 114 GemO beschließt der Ortsgemeinderat über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Entlastungserteilung.

 

Da der Ortsbürgermeister an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen darf, übernimmt der I. Beigeordnete, Herr Karl-Heinz Jenniges, den Vorsitz.

 

In seiner Sitzung am 28.07.2016 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2013 geprüft und ist ausweislich des Prüfberichtes zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Beanstandungen gibt.

Die Bitte des Rechnungsprüfungsausschuss zwecks Überprüfung eines Sachverhaltes wurde in einem separaten Tagesordnungsprunkt beraten.

Da es keine Beanstandungen gab, hat der Ortsbürgermeister auf eine Stellungnahme zu diesem Prüfbericht verzichtet.

 

Über den Vorschlag des Prüfungsausschusses zwecks Überprüfung eines Sachverhaltes gemäß Prüfbericht wurde in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

 

Der Jahresabschluss 2013 sowie der Prüfbericht 2013 sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.