Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Fassung des vorgelegten Entwurfs, der als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Im Jahr 2017 soll die Kalkulation erneut geprüft werden.


Sachverhalt:

Die Friedhofsgebühren wurden zuletzt im Jahre 1995 erhöht. Aufgrund des relativ langen Zeitraums wird nunmehr eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich.

 

Die Kalkulation erfolgt erstmals im Äquivalenzziffernverfahren, d. h. die Kostenunterschiede werden durch Verhältniszahlen/Gewichtungsziffern (Flächenverbrauch und Pflegeaufwand) ermittelt.

 

Die neuen Gebührensätze werden, entsprechend den Vorgaben der Friedhofssatzung in einer gesonderten Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren festgesetzt. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, eine jährliche Verlängerungsgebühr für Wahlgräber (siehe Satzungsentwurf) festzusetzen. Ebenso soll im Beschluss die Bestattung von Ortsfremden geregelt werden (Ziffer 5).