Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die 4.Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kerschenbach mit folgender Ergänzung:

 

Einfügen des neuen Artikel III.

 

§26 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Einfassung neu anzulegender Grabstätten soll zwischen 10 cm und 12 cm stark sein, sowie 10 cm über den gewachsenen Boden verlegt werden.

 

Jetziger Artikel III wird Artikel IV

Jetziger Artikel IV wird Artikel V


Sachverhalt:

Bisher wurden die Friedhofsgebühren in der Haushaltssatzung festgelegt. Um bei etwaigen Änderungen der Gebühren flexibler zu sein, empfiehlt es sich, eine separate Satzung zur Erhebung der Friedhofsgebühren festzusetzen.

 

Hierzu ist eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich.