Sitzung: 28.06.2016 Ortsgemeinderat
Beschluss: keine Abstimmung
Ø
Kleegarten:
Die Wohnhäuser liegen alle an einer Wegeparzelle, die nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Von daher hat die Ortsgemeinde rechtlich keine Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen.