Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

Ø  OBgm Schmidt

Ø  RM Hoffmann

Ø  RM Lenzen

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2011 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs fest.

 

Außerdem erteilt der Ortsgemeinderat dem Ortsbürgermeister und dem I. und II. Beigeordneten, sowie der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Obere Kyll sowie der I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 114 GemO beschließt der Ortsgemeinderat über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Entlastungserteilung.

 

Da der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen dürfen, übernimmt das älteste anwesende Ratsmitglied, Herr Tilman Peuster  den Vorsitz.

 

In seiner Sitzung am 30.03.2016 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2011 geprüft und ist ausweislich des Prüfberichtes zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Beanstandungen gibt.

Da es keine Beanstandungen gab, hat der Ortsbürgermeister auf eine Stellungnahme zu diesem Prüfbericht verzichtet.

 

Der Jahresabschluss 2011 sowie der Prüfbericht 2011 sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.