Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Nach eingehender Beratung stimmt der Ortsgemeinderat gemäß § 67 Abs. 2 GemO dem Entwurf zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Obere Kyll „Erneuerbare Energien“ zu.

 


Sachverhalt:

Der Vorsitzende informierte den Ortsgemeinderat über das Verfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Obere Kyll „Erneuerbare Energien“.

 

Der Verbandsgemeinderat Obere Kyll hat in seiner Sitzung am 23.07.2015 den Feststellungsbeschluss über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Gemäß § 203 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 67 Abs. 2 GemO bedarf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden.

 

Der Vorsitzende erläuterte dem Ortsgemeinderat ausführlich den Entwurf der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, welcher dem Beschluss als Anlage beigefügt ist.